Amtstierärztin ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern
Angesichts des Vordringens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen, Litauen und an den EU-Grenzen von Weißrussland, ruft die Amtstierärztin des Landkreises Havelland, Dörte Wernecke, alle Schweinehalter, Tierärzte und auch Jäger zur erhöhten Wachsamkeit und Sorgfalt auf und weist auf die Anzeigepflicht von Schweinehaltungen sowie die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen hin. Eine Einschleppung nach Deutschland und damit in unseren Landkreis könne, so Wernecke, nicht ausgeschlossen werden.
Geltende Sicherheitsmaßnahmen seien daher zu beachten: "Wer Schweine und andere Nutztiere im Havelland hält, hat dies dem Veterinäramt des Landkreises vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen", so die Amtstierärztin.
Zudem sollten Schweinehalter Maßnahmen der allgemeinen Betriebshygiene überprüfen. In der Schweinehaltungshygieneverordnung sind die Mindestanforderungen festgelegt. Die Verordnung richtet sich an jeden, der Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken hält. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Hausschweine oder im Gehege gehaltene Wildschweine handelt.
Zu den Mindestanforderungen gehören bauliche und betriebsorganisatorische Regelungen, die dazu dienen, die Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und Infektionen frühzeitig zu erkennen. Es müssen betriebseigene Kontrollen durchgeführt und eine tierärztliche Betreuung sichergestellt werden.
Neben der Stallhaltung werden auch Auslauf- und Freilandhaltungen erfasst. Bei einer Freilandhaltung werden die Schweine dauerhaft außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten. Diese Art der Schweinehaltung ist erlaubnispflichtig. In einer Auslaufhaltung haben die Schweine zeitweise Auslauf, befinden sich ansonsten aber im Stall. Diese Art der Schweinehaltung muss dem Veterinäramt angezeigt werden.
Zur Anmeldung von Nutztierhaltungen sind die Anmeldeformulare des Landkreises zu verwenden.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Ansprechpartnerin ist Frau Doerte Wernecke, Telefon: 03321 403 5510, mailto:veterinaeramt@havelland.de
Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier.