Jugendschöffen werden gesucht

Pressemitteilung 8/2013

Pressemitteilung 8/2013

 

In diesem Jahr endet die Amtszeit der Jugendschöffen an den Amtsgerichten Rathenow und Nauen. Um diese Plätze nach zu besetzen, sucht das Jugendamt Interessenten, die dieses Ehrenamt übernehmen möchten.

 

Jugendschöffen stehen den Richtern am Amtsgericht in Jugendstrafsachen beratend zur Seite und wirken an der Urteilsfindung mit. Im Vordergrund steht dabei nicht unbedingt die Strafe, sondern vor allem der erzieherische Aspekt: Gemeinsam mit den Jugendhelfern soll auch versucht werden, straffällig gewordenen Jugendlichen Wege aus der Kriminalität aufzuzeigen, um Wiederholungen oder Verschlimmerungen zu vermeiden.

 

Die Wahlperiode der neuen Jugendschöffen beginnt am 1. Januar 2014 und dauert fünf Jahre. Gewählt werden die Jugendschöffen Mitte 2013. Für diese Wahlen werden nun Bewerber gesucht, die sich bis zum 1. März 2013 in den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung in Rathenow, Nauen und Falkensee melden können. Bewerbungen werden auch direkt im Jugendamt unter Telefon 03385 / 551 2427 oder per E-Mail unter stefanie.petzold@havelland.de eingereicht werden. Interessenten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und dürfen zu Beginn der Wahlperiode nicht jünger als 25 bzw. älter als 65 Jahre sein. Gegen sie darf keine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder länger verhängt worden sein. Zudem darf ihnen nicht durch richterlichen Spruch verboten sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Ausgeschlossen sind auch Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell für das Ministerium für Staatssicherheit tätig waren.

 

Für den Amtsgerichtsbereich Rathenow werden 32 Jugendschöffen und für den Amtsgerichtsbereich Nauen 39 Jugendschöffen benötigt. Für das Landgericht Potsdam werden fünf Schöffen gesucht. Aus den Bewerbern erstellt der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Havelland Vorschlagslisten, aus denen die Schöffen vom Jugendschöffenwahlausschuss am Amtsgericht gewählt werden.