Klageverfahren im SGB II 2013 zurückgegangen

Der Landkreis Havelland stellt die Situation von Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Sozialgesetzbuch II für das vergangene Jahr vor

Widerspruchsverfahren bleiben auf niedrigem Niveau

 

Der Landkreis Havelland stellt die Situation von Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Sozialgesetzbuch II für das vergangene Jahr angesichts derzeit diskutierter Fragen um die Sozialgerichtsbarkeit vor.

 

2013 hat die Verwaltung insgesamt 75.000 Bescheide zu Leistungen nach dem SGB II erlassen. Dazu sind 1.988 Widersprüche beim Jobcenter eingegangen. Widerspruch kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Leistungsbescheides erhoben werden. Wenn der Widerspruch durch die Behörde abgelehnt wird, hat der Leistungsempfänger die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht einzureichen. Auch hier gilt eine einmonatige Klagefrist nach Zugang des Widerspruchsbescheides. 2013 wurden 248 Klagen beim Sozialgericht Potsdam eingereicht. Inhaltlich richten sich Widersprüche und Klagen hauptsächlich gegen erlassene Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, d.h. Leistungen werden nicht mehr gezahlt oder sind zurückzuzahlen.


Eine positive Entwicklung zeichnete sich bereits 2012 mit dem Übergang des Jobcenters in die alleinige Zuständigkeit des Landkreises Havelland ab. Waren im Jahr 2011 noch 2.647 Widersprüche eingegangen, so hat sich die Zahl im Jahr 2012 auf 1.719 reduziert. Eine Erklärung für das Absinken der Widerspruchszahl ist die Einführung der direkten Ansprechbarkeit der Mitarbeiter des Jobcenters. Jeder Leistungsberechtigte kann seinen Sachbearbeiter für Transferleistungen oder Vermittlung im Jobcenter telefonisch erreichen und muss sein Anliegen nicht mehr bei einem Callcenter vortragen. So lassen sich Fragen und Unstimmigkeiten im Vorfeld klären und ersparen Widerspruchsverfahren. Die gleiche Tendenz ist bei Klageverfahren zu beobachten. Waren es noch 2011 insgesamt 385 eingereichte Klagen, so waren es 2012 insgesamt 274.


Aus dem Verhältnis zwischen der Zahl der erlassenen Bescheide und den hiergegen erhobenen Klagen lässt sich nicht schlussfolgern, dass Entscheidungen des Jobcenters im Vergleich zu anderen Sozialleistungen häufiger mit Klagen angefochten werden. Vielmehr ist das Aufkommen von Widersprüchen und Klagen als nicht ungewöhnlich hoch zu betrachten.