Landesweiter Aktionstag "Gartenabfälle gehören nicht in den Wald"

Flyer zum Aktionstag gegen die Entsorgung von Grünabfällen im Wald veröffentlicht

Das Land Brandenburg möchte am 10. Oktober 2014 auf ein weit verbreitetes Problem aufmerksam machen: die illegale Entsorgung von Grünabfällen im Wald. Regelmäßig muss festgestellt werden, dass Abfälle aus Gärten in Wäldern, waldnahen Gebieten und Feldrändern abgelagert werden. Viele Verursacher sind sich der Folgen ihrer Handlung nicht bewusst. Oftmals herrscht die Meinung:


Gartenabfälle im Wald entsorgen, "Ist doch nicht schlimm". Ein weit verbreiteter Irrglaube vieler Gartenbesitzer. Was verursachen Gartenabfälle in Wald & Fauna?

 

* Der Nährstoffgehalt des Waldes wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich stickstoffliebende Pflanzen wie z.B. Brennnesseln aus.

* Gartenabfälle können Wurzeln und Samen von nichteinheimischen Pflanzen enthalten, welche sich ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen.

* Gartenabfälle enthalten Pilze, Bakterien und Insekten. Diese verändern den natürlichen Bodenzustand und schädigen die natürlich vorkommenden Pflanzen und Tiere.

* Durch die abgekippten Grünabfälle wird die Atmung der Baumwurzel behindert, was zur Schwächung des Baumes führt und ihn anfälliger für Schadorganismen macht.

* Es gelangt Nitrat in den Waldboden, welches sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet.

* Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.

 

Bitte beachten Sie:

  * In jedem Jahr müssen in unserem Landkreis viele Tonnen sog. wild abgelagerte Gartenabfälle im Wald eingesammelt und entsorgt werden.

* Die Kosten, die für die Beräumung anfallen, bezahlen alle Bürger des Landkreises.

* Grünschnitt, Gras und Laub, deren sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als  Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.

* Darum ist die Entsorgung von Grünabfällen, laut § 37 des Waldgesetzes, in der freien Natur verboten und wird als Ordungswidirgkeit mit einem Bußgeld mit bis zu 20.000 Euro geahndet.

 

Bitte nutzen Sie zur Entsorgung Ihrer Grünanfälle unsere Wertstoffhöfe im Landkreis, zugelassene Kompostieranlagen oder die Eigenkompostierung.

 

Wenden Sie sich bei Interesse an die Abfallberatung des Landkreises Havelland. Zu erreichen unter

Tel: 03321 / 403 54 18

E-Mail: abfallberatung@havelland.de

Post: Landkreis Havelland

         Platz der Freiheit 1

         14712 Rathenow

 

Bitte schauen Sie sich auch den vom Brandeburgischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz entworfenen Flyer zum Thema an.

 

Der Text stammt von der Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh):