Landkreis fördert kleinteilige Baumaßnahmen an privaten Dekmalen
Privatpersonen und gemeinnützige Vereine, die Eigentümer von Baudenkmalen sind, sollen durch ein neues Förderprogramm des Landkreises Havelland bei der baulichen Unterhaltung finanziell unterstützt werden.
Im Haushalt 2015 wurden für das Programm insgesamt 80.000 € eingestellt. Die Zuwendung wird auf Antrag als Projektfinanzierung gewährt, der Landkreis trägt dabei maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 10.000 €.
Dazu der zuständige
Beigeordnete Jürgen Goulbier (FDP) :
„Die bestehenden Förderprogramme des Bundes und des Landes erreichen in der Regel nicht den privaten Eigentümer eines durchschnittlichen
Baudenkmales (Einfamilienhaus, Wirtschaftsgebäude), in Stadt und Land. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf national bedeutsame Denkmale oder Objekten in den Städten mit festgesetzten Sanierungsgebieten.
Umso wichtiger ist es, dass wir mit unserem Programm die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen können, die Bund – und Länderförderprogramme nicht nutzen konnten oder können.“
Der Landkreis Havelland misst dem Schutz, der Pflege und der Nutzung havelländischer Denkmale eine große Bedeutung zu. Sie sind Zeugnisse der brandenburgischen Kulturlandschaft. Ihre Förderung dient sowohl dem Erhalt baukultureller Dokumente als auch einer nachhaltigen Strukturpolitik im städtischen sowie im ländlichen Raum.
Die inzwischen freigegebene Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Landkreises Havelland.