Landkreis mahnt ausstehende Zahlungen an

Pressemitteilung 139/2012

Pressemitteilung 139/2012

 

Säumige Gebührenzahler erhalten Gelegenheit, ihre noch ausstehenden Zahlungen für die Abfallgrundgebühr und die Behälterentleerungen noch vor einer eventuellen Mahnung zu leisten.

 

Voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche, also die Woche ab dem 3. Dezember 2012, wird die Kreisverwaltung Mahnungen wegen ausstehender Abfallgebührenzahlungen verschicken. Dabei werden die zur Fälligkeit 15. August und 15. November nicht gezahlten Gebühren angemahnt. Säumige Zahler können dies vermeiden, indem sie bis dahin die noch ausstehenden Zahlungen leisten. Alle dazu nötigen Angaben sind auf den Gebührenbescheiden enthalten, die Anfang des Jahres verschickt wurden.