Beschränkte Beregnung von Grünanlagen

Per Allgemeinverfügung hat der Landkreis Havelland die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Havelland bis zum 30. September 2021 verboten. Bis zu diesem Datum ist außerdem die Beregnung von Grün- und Gartenflächen nur zu bestimmten Zeiten und damit eingeschränkt möglich.

Per Allgemeinverfügung hat der Landkreis Havelland die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Havelland bis zum 30. September 2021 verboten. Bis zu diesem Datum ist außerdem die Beregnung von Grün- und Gartenflächen nur zu bestimmten Zeiten und damit eingeschränkt möglich.

„Das Jahr 2021 reiht sich aus hydrologischer und klimatischer Sicht in die vorhergehenden drei Jahre ein. Wieder sind die erforderlichen Niederschläge im Winter und Frühling ausgeblieben“, erklärt dazu Michael Koch, der als Beigeordneter des Landkreises unter anderem für das havelländische Umweltamt verantwortlich ist. Zwar sei der Frühling in diesem Jahr deutlich kühler gewesen als zuletzt, jedoch fehlte weiterhin kontinuierlicher und ergiebiger Niederschlag, um eine Erholung der sehr geringen Grundwasserstände herbeizuführen.

„Seit Juni sind die Durchflüsse an den Fließgewässern wieder in den kritischen Bereich der Niedrigwasserführung gefallen“, so Koch. Problematisch sei zudem, dass der Sommer mit einer Länge von drei Monaten noch bevorsteht und schon jetzt das Wasser fehlt. Durch das Bedienen der Wehre und Anlagen in Havel, Dosse, Rhin und dem Großen Havelländischen Hauptkanal sowie das Überpumpen von Wasser über den Elbe-Havel-Kanal wird gegenwärtig eine Mindestwasserführung gewährsleistet.

„Aktuell beherrscht uns die erste längere Hitzewelle des Jahres, die im Vergleich zum langjährigen Mittel mit immer neuen Rekorden Mensch, Umwelt und Natur extrem belastet. Die untere Wasserbehörde hat daher nun die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen bis auf Weiteres durch die erlassene Allgemeinverfügung verboten. Durch diese Entscheidung sollen die Gewässer möglichst vor noch größeren Schäden bewahrt werden“, sagt der Beigeordnete.

Ausnahmeanträge in Einzelfällen möglich

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu Bewässerungszwecken zulassen, werden für die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung widerrufen. Dies gilt jedoch nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Sofern darüber hinaus zur Vermeidung erheblicher Schäden im Einzelfall eine Wasserentnahme unbedingt erforderlich ist, kann ein Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, oder per Fax an 03321/403 5460 gestellt werden.

„Auch die Grundwasserstände konnten sich aufgrund ausbleibender Niederschläge nicht erholen. Mehrere Brunnen, darunter auch wichtige Feuerlöschbrunnen, sind bereits trockengefallen“, so Michael Koch. Die untere Wasserbehörde hat deshalb auch die Beregnung privater Grün- und Gartenflächen beschränkt. Diese ist bis zum 31. Juli 2021 zunächst nur noch in der Zeit zwischen 20 Uhr und 8 Uhr des Folgetages gestattet. Im August wird der Zeitraum auf 19 Uhr bis 9 Uhr und im September auf 18 Uhr und 9 Uhr unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeiten von Sonnenauf- und -untergang ausgeweitet. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Umgang mit dem Wasser“, sagt Koch.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 23/2021 des Landkreises Havelland zu finden.