Landkreise weisen Spekulationen zurück: Keine versteckten Kosten im Rettungsdienst

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Prignitz, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin und Havelland.

Spekulationen, Vermutungen, Unterstellungen - aber keine Beweise. In ihrem Beitrag „Wer zahlt für Fehlfahrten - Kasse, Patient oder Land?“ berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) über Finanzierungsmodelle des Rettungsdienstes in einzelnen Landkreisen Brandenburgs. Im Mittelpunkt stehen die Fehlfahrten. Der Artikel bezieht sich auf Aussagen des Landkreises Märkisch-Oderland. Demnach steht die Frage im Raum, wieso in Landkreisen wie der Prignitz oder Elbe-ElsterVereinbarungen mit den Kassengetroffen werden können, die alle anfallenden Kosten für den Rettungsdienst ausgleichen, aber keine Fehlfahrten ausweisen. Schließlich müsse es auch in diesen Kreisen Fehlfahrten geben. Das lege den Verdacht nahe, dass die Kosten dafür in anderen Posten versteckt sind.

In einer gemeinsamen Presseerklärung weisen die namentlich genannten Landkreise Prignitz und Elbe Elster sowie die LandkreiseHavelland und Ostprignitz-Ruppin die in dem Artikel aufgestellten Vermutungen und Schlussfolgerungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes entschieden zurück. Insbesondere die Behauptung, Kosten für sogenannte Fehlfahrten könnten in anderen Kostenpositionen „versteckt“ worden sein, entbehrt jeder Tatsachengrundlage.

Die Landkreise Elbe-Elster und Prignitz haben gemeinsam mit den Krankenkassen in einem konstruktiven und rechtssicheren Verfahren Vereinbarungen geschlossen, die eine Finanzierung der rettungsdienstlichen Leistungen gewährleisten. Dies gilt auch für Landkreise wie das Havelland und Ostprignitz-Ruppin. Die hierfür zugrunde liegenden Kalkulationen entsprechen den geltenden rechtlichen Vorgaben.

Die Landkreisestellen sich hinter ihren Verhandlungspartner, den Verband der Ersatzkassen (vdek) Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Wir weisen die im Artikel wiedergegebene Spekulation zurück, Krankenkassen müssten gegebenenfalls wegen „Untreue“ verklagt werden. Derartige Vorwürfe sind nicht durch Tatsachen belegt.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, erklärt: „Die Behauptung, Krankenkassen würden rechtswidrige Kalkulationen akzeptieren oder Kostenpositionen bewusst verschleiern, weisen wir entschieden zurück. Die in mehreren Landkreisen erzielten Vereinbarungen zeigen, dass tragfähige und rechtssichere Lösungen möglich sind. Voraussetzung dafür sind Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung für eine verlässliche Rettungsdienstfinanzierung zu übernehmen. Diesen Weg werden die gesetzlichen Krankenkassen auch weiterhin konstruktiv begleiten.“

Mit Verwunderung wird zudem zur Kenntnis genommen, dass sich Vertreter einzelner Landkreise ein Urteil über Kalkulations- und Verhandlungsmodelle erlauben, obwohl sie gleichzeitig beklagen, keinen Einblick in diese Verfahren zu haben: „Wer die konkreten Inhalte von Vereinbarungen nicht kennt, sollte daraus keine weitreichenden Schlussfolgerungen über deren Rechtmäßigkeit oder Systematik ableiten“, wird weiterhin erklärt.

Statt über angeblich rechtswidrige Konstruktionen zu spekulieren, zeigt die Praxis, dass tragfähige Lösungen im partnerschaftlichen Dialog zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger möglich sind.