An der am 2. Juni 2016 stattgefundenen Anhörung der Brandenburger Landräte und Oberbürgermeister im Innenausschuss des Landtages zum Entwurf der Verwaltungsstrukturreform 2019 nahm auch der amtierende Landrat des Havellandes, Roger Lewandowski, teil.
In seiner Stellungnahme machte Lewandowski deutlich, dass der Landkreis Havelland den derzeitigen Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform ablehnt. Ein Beschluss des Kreistages vom 22. Februar 2016 unterstützt die Position der Kreisverwaltung, die eigenen Landkreisgrenzen bei der beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform im Land unverändert zu lassen.
Lewandowski:„Die Notwendigkeit der Durchführung der Verwaltungsstrukturreform stützt sich vorrangig auf die demografische Entwicklung im Land Brandenburg. Dabei wird von einer bis zum Jahr 2030 um insgesamt 10 Prozent sinkenden Einwohnerzahl ausgegangen. Der Landkreis Havelland hingegen verzeichnet stetig wachsende Einwohnerzahlen. Nach den Prognosen unseres Amtes für Kreisentwicklung und Wirtschaft gehen wir davon aus, dass der Landkreis Havelland im Jahr 2030 eine Einwohnerzahl zwischen 164.600 und 169.800 aufweisen wird und nicht 148.636, wie von der Landesregierung prognostiziert.“
Die vom Leitbildentwurf geforderte Regelmindesteinwohnerzahl von 175.000 im Jahr 2030 würde in den dünner besiedelten Räumen zudem gewaltige Kreisflächen erzwingen, so Lewandowski weiter. „Das hätte extreme Fahrwege und Fahrzeiten für Bürger, Verwaltungsmitarbeiter und ehrenamtliche Mandatsträger zur Folge. Und eine Tagesreise zum Amt wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht zumuten.“
Weiterhin betonte der amtierende Landrat, dass der Landkreis neben der steigenden Einwohnerzahl auch finanziell und wirtschaftlich stark genug aufgestellt ist, eigenständig zu bleiben: „Der Landkreis weist eine stabile Finanzlage ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten auf, sodass für uns auch unter diesem Gesichtspunkt kein Grund für eine Gebietsänderung erkennbar ist.“
„Für den Landkreis wäre es zudem ein unabsehbares Risiko“, so Lewandowski zu den haushalterischen Folgen, „sich auf einen Reformprozess einzulassen, bei dem die finanziellen Rahmenbedingungen nicht von Anfang an verbindlich und in angemessener Weise geklärt sind.“
Hier zielte Lewandowski vor allem auf die in Rede stehenden Modelle für eine Gebietsänderung des Landkreises Havelland ab, die, so Lewandowski „in keiner Weise zweckmäßig erscheinen, weder die Zusammenlegung mit Teilen der Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin noch mit der Stadt Brandenburg an der Havel.“