Nach Ostern wird der Eichenprozessionsspinner bekämpft

Nach den Osterfeiertagen wird der Eichenprozessionsspinner im Landkreis Havelland wieder aus der Luft bekämpft.

Nach den Osterfeiertagen wird der Eichenprozessionsspinner im Landkreis Havelland wieder aus der Luft bekämpft. Voraussichtlich am 22. April wird die Aktion im Osthavelland beginnen und in Richtung Westhavelland fortgesetzt werden. Auch am Wochenende wird die Befliegung erfolgen. Spätestens am 30. April wird die Aktion je nach Witterungslage wahrscheinlich abgeschlossen sein.

 

Über die konkreten Daten der Befliegung werden die Bürger kurzfristig durch die Tagespresse sowie durch Informationen der örtlichen Ordnungsbehörden informiert. Denn auch in diesem Jahr wird die Bekämpfung wieder als Gemeinschaftsaktion des Landekreises, der Städte, Gemeinden und Ämter, des Landesbetriebes Forst sowie des Landesbetriebes Straßenwesen durchgeführt.

 

Insgesamt werden etwa 617,5 Hektar Eichenbestände beflogen und auch bei 120 Einzelbäumen ist eine Bekämpfung erforderlich.

 

Der Eichenprozessionsspinner stellt für die menschliche Gesundheit eine Gefährdung dar, da durch die Brennhaare die menschliche Haut mechanisch und chemisch gereizt wird. Einem sehr unangenehmen Juckreiz folgen meist Hautentzündungen. Häufig kommt es bei entsprechender Kontamination zur Reizung der Augen oder der Atemwege, auch allergische Reaktionen sind nicht selten.

 

Die letztjährige Bekämpfungsaktion aus der Luft war so erfolgreich, dass in diesem Jahr nur etwa ein Zehntel der Fläche gegenüber dem Jahr 2013 beflogen werden muss.

 

Für das letzte Jahr konnte eine signifikant geringere Zahl von Erkrankungen aufgrund des Eichenprozessionsspinners festgestellt werden. Das ist das Ergebnis einer durch das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg landesweit durchgeführten Befragung von niedergelassenen Ärzten.

 

Zum Einsatz kommt wie in den Jahren 2012 und 2013 das Mittel Dipel ES.  Es darf aufgrund seiner Zulassung in Siedlungsgebieten und daran angrenzende Waldränder zum Einsatz kommen.

 

Ausgenommen von der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete.