Neue Corona-Verordnung bringt weitere Lockerungen

Das Brandenburger Landeskabinett hat am Freitag, den 12. Juni 2020, eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschlossen. Diese Umgangsverordnung gilt ab dem 15. Juni 2020 und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab.

Das Brandenburger Landeskabinett hat am Freitag, den 12. Juni 2020, eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschlossen. Diese Umgangsverordnung gilt ab dem 15. Juni 2020 und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Nachdem zuletzt bereits einige Lockerungen der Corona-Regeln erfolgt waren, sind nun weitere Einschränkungen aufgehoben worden. Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelten jedoch weiterhin.

So ist im öffentlichen und privaten Bereich weiter ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Abstandsgebot gilt allerdings nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes sowie in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung gilt die Abstandsregel nicht. Gleiches gilt ab dem 25. Juni 2020 zwischen Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrkräften oder sonstigem Schulpersonal in den Schulen.

Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist entsprechend der neuen Umgangsverordnung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens weiter verpflichtend. In Brandenburg müssen demnach alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs sowie bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten eine solche Bedeckung tragen.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Beschäftigte in Verkaufsstellen und Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird, sind ebenfalls ausgenommen. Auch das Fahrpersonal im öffentlichen Personenverkehr muss während der Fahrt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Grundsätzliche Kontaktbeschränkungen gibt es in der Umgangsverordnung des Landes nicht. Daher können sich Freunde, Verwandte und Bekannte nun wieder treffen, sofern sie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Menschen sowie Versammlungen sind jetzt wieder grundsätzlich erlaubt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird hierbei empfohlen. Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr laut Umgangsverordnung weiterhin zu schließen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.

Dafür können Gaststätten, Kneipen, Bars und vergleichbare Einrichtungen wieder ohne zeitliche Einschränkungen für ihre Gäste öffnen. Aber auch sie müssen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sowie den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft sicherstellen. Und sie müssen die Personendaten der Gäste in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfassen.

Gelockert werden auch die Auflagen für Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und besonderen Wohnformen. Patienten oder Bewohner in solchen Einrichtungen können nun täglich durch bis zu zwei Personen statt bisher eine Person besucht werden. Diese Beschränkung der Personenzahl entfällt nach dem 15. Juli 2020. Personen mit Atemwegsinfektionen sind jedoch vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

Kitas kehren zum Regelbetrieb zurück

Regelungen zur Kindertagesbetreuung sind im Unterschied zur bisherigen Eindämmungsverordnung in der neuen Umgangsverordnung nicht mehr enthalten. Die Kitas werden ab dem 15. Juni in den Regelbetrieb kommen. Der Landkreis Havelland hat dementsprechend seine Allgemeinverfügung über die Regelung der eingeschränkten Regelbetreuung in den Kindertagesstätten aufgehoben. Die Regelungen zu den Schulen in der neuen Umgangsverordnung gelten bis einschließlich 24. Juni 2020. Das bedeutet: mit Beginn der Sommerferien gilt der Paragraf zu den „Schulen" nicht mehr. Für die Schulen sollen dann alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie nach den Sommerferien flächendeckend einen regulären Schulbetrieb wiederaufnehmen können.

Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Corona-Regeln ist jetzt in der neuen Umgangsverordnung enthalten. Grundlage ist weiter das Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen die in der Umgangsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von 50 bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das Landeskabinett hat auch die Brandenburger SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung geändert. Danach gilt ab dem 16. Juni im Land Brandenburg: Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg im Wortlaut sowie weitere Informationen zum Coronavirus sind auf seiner Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus zu finden.