Schrittweise Öffnung von Schulen ab 27. April

Der Landkreis Havelland hat seine im Zuge der Corona-Pandemie erlassenen Allgemeinverfügungen zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen sowie zum Betriebsverbot von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege bis zum 8. Mai 2020 verlängert.

Der Landkreis Havelland hat seine im Zuge der Corona-Pandemie erlassenen Allgemein-verfügungen zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen sowie zum Betriebsverbot von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege bis zum 8. Mai 2020 verlängert. Damit findet in den betreffenden Einrichtungen weiterhin keine reguläre Betreuung statt. Ab Montag, den 27. April 2020, sollen jedoch die Schulen schrittweise wieder geöffnet werden.

Demnach sollen zunächst Schüler unterrichtet werden, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Das betrifft zum Beispiel die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen. Hierbei handelt es sich um Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.  Sie sollen ab dem 27. April 2020 wieder unterrichtet werden. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten werden, die Schulen müssen zudem Hygienekonzepte vorlegen.

Der Unterricht in beruflichen Schulen (Oberstufenzentren) wird zur Prüfungsvorbereitung ebenfalls ab 27. April 2020 wieder zugelassen. Wohnheime und Internate nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote dann auch wieder auf, soweit sie ihn eingestellt hatten.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mitgeteilt, dass in einem weiteren Schritt ab dem 4. Mai 2020 Schüler, die im kommenden Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet sollen. Das betrifft die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien sowie die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

An den Grundschulen ist laut Ministerium vorgesehen, die Jahrgangsstufe 6 ab dem 4. Mai 2020 wieder zu unterrichten, um die Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 soll ab 11. Mai 2020 wieder unterrichtet werden. Die schriftlichen Abiturprüfungen finden – wie von der Kultusministerkonferenz der Länder beschlossen – statt. Die Hauptprüfungstermine liegen in Brandenburg zwischen 20. April und 5. Mai 2020.

Die Kitas bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Ab dem 27. April 2020 wird jedoch die Notfallbetreuung grundsätzlich ausgeweitet. Dann haben alle Alleinerziehenden sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in kritischen Infrastrukturen arbeitet, einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder. Diese sogenannte Ein-Elternteil-Regelung galt bisher nur für Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs. Bereits ab 20. April 2020 können auch Erzieher und Lehrer in der Notfallbetreuung von der Ein-Elternteil-Regelung Gebrauch machen. Als Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung gilt nach wie vor, dass die Sorgeberechtigten eine häusliche oder private Betreuung nicht organisieren können.

Ausgeweitet wurden nun auch die Berufsfelder, für die eine Notfallbetreuung vorgesehen ist. Diese ist ab sofort möglich für Beschäftigte folgender Bereiche: Gesundheitsbereich, Erzieher oder Lehrer in der Notfallbetreuung, Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Rechtspflege, Vollzugsbereich, Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft, Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungs-angebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen, Medien, Veterinärmedizin, Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal sowie Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Die derzeitigen Fassungen der Allgemeinverfügungen für das Havelland sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus zu finden. Dort gibt es auch allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus.