Soforthilfe für Hochwasssergeschädigte im Havelland

110/2013

Der Landkreis Havelland organisiert die Soforthilfe für Hochwassergeschädigte, die das Land Brandenburg vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Personen und Unternehmen gewährt.

 

Soforthilfe können Personen und Unternehmen in den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden erhalten. Das betrifft im Havelland allenfalls das Amt Rhinow, die Gemeinde Milower Land und die Stadt Rathenow. Ein Anrecht auf die Leistungen besteht, wenn das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohn- und Betriebsgebäuden durch Oberflächenwasser überflutet wurden und dadurch Sachschäden entstanden sind. Für Schäden an überfluteten landwirtschaftlich genutzten Feldern kann ebenfalls Soforthilfe beantragt werden.

 

Erwachsene erhalten einmalig 400 EUR und Kinder bzw. Jugendliche 250 EUR. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2.000 EUR begrenzt. Unternehmen bekommen maximal 5.000 EUR.

 

Die Anträge stellen vom Hochwasser Geschädigte bei den jeweiligen Gemeinden. Dort werden die Hilfsgelder nach Prüfung auch ausgezahlt. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Juli 2013 eingereicht sein.

 

Der Landkreis Havelland erhält die von den Gemeinden geprüften Anträge und fordert die Mittel vom Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg weiter. Eine erste Abforderung ist bereits erfolgt.

 

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeinden und bei der Hochwasserhotline des Landes Brandenburg: (0331) 866-6868.