Mähen zum Füttern: Nach der Ausnahmeregelung für Stilllegungsflächen in der Landwirtschaft folgt nun eine für Grünlandflächen, die sich in mehrjährigen Umweltverpflichtungen befinden. Darüber informiert das havelländische Landwirtschaftsamt.
Die Ausnahmereglung kann von Landwirten in Anspruch genommen werden, die am Förderprogramm 763 "Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung" teilnehmen. Diese verzichten freiwillig zu Gunsten bestimmter Tier- und Pflanzenarten auf eine frühe Nutzung des Graslandes. Damit sind für sie Mahdtermine wie der 15. Juni, der 30. Juni oder der 15. Juli bindend; abhängig von der gewählten Form. Für diese Einschränkung wird ihnen ein jährlicher finanzieller Ausgleich gewährt. Wegen der extremen Trockenheit im April ergaben sich jedoch Ertragseinbußen, die durch die Mainiederschläge nicht mehr ausgeglichen werden konnten. Das rechtfertigt Ausnahmeentscheidungen im Einzelfall.
Für eine vorzeitige Nutzung dieser Grünlandflächen ist ein schriftlicher Antrag beim Amt für Landwirtschaft des Landkreises Havelland einzureichen (Goethestraße 59 - 60, 14 641 Nauen, per mail: peter.sanselzon@havelland.de) Der formlose Antrag muss die zur Nutzung vorgesehenen Schläge mit den beabsichtigten Nutzungsterminen enthalten. Die Ausnahmesituation des Betriebes ist zu begründen. Über die Zulässigkeit der Ausnahme entscheidet das Landwirtschaftsamt gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah durch schriftlichen Bescheid. Diese Entscheidung sollte abgewartet werden.
Das ist der wesentliche Unterschied zur Ausnahmeregelung für Stilllegungsflächen. Dort bedarf es allein einer schriftlichen Anzeige.
Durch die EU-Kommission wird gegenwärtig auf Veranlassung der Landesregierung geprüft, welche Auswirkungen die früheren Nutzungstermine des Grünlandes dann letztlich im Herbst des Jahres auf die diesjährige Auszahlung der Fördermittel haben werden. Auch in diesem Punkt sind Unterschiede zur Stilllegungsregelung, also Abschläge bei den Zahlungen, möglich.
Rückfragen zum Verfahren beantwortet gern das Landwirtschaftsamt, Peter Sanselzon, Tel. 03321 403 55 01.