Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) verleiht im Jahr 2014 zum sechsten Mal den Preis "Unternehmerin des Landes Brandenburg". Darüber informiert das Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Unternehmerinnen einschließlich Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Gründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Die Unternehmerinnen müssen mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile besitzen und die Geschäftsführungsfunktion in dem Unternehmen bekleiden. Es können auch Unternehmerinnen vorgeschlagen werden.
Die ausgelobten Preisgelder betragen 3.000 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis für Solo-Unternehmerinnen mit 500,00 Euro vergeben.
Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 31. Januar 2014 per E-Mail an wettbewerb@ugt-brandenburg.de eingereicht werden.
Die Preise werden anlässlich des 9. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages am 12. März 2014 in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vergeben. Er steht unter dem Motto: "Unternehmen für die Zukunft - Gründerinnen gestalten Brandenburg". Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist bereits möglich.
Das Organisationsteam der beauftragten Agentur medienlabor GmbH steht Ihnen für weitere Rückfragen telefonisch (0331 / 58 39 55 05) oder per E-Mail service@ugt-brandenburg.de zur Verfügung. www.ugt-brandenburg.de.