Wasserschutzgebiet für Wasserwerk Gohlitz geplant

Öffentliches Anhörungsverfahren zum Entwurf startet am 31. Mai 2022.

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen des Wasserwerkes Gohlitz plant die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Gebiet der Stadt Nauen, teilweise betroffen ist die Gemarkung Wachow, Flur 5 und Flur 11.

Durch die geplanten Schutzbestimmungen sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt werden. Der Entwurf der entsprechenden Verordnung und die dazu gehörenden Karten werden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens vom 31. Mai 2022 bis zum 5. Juli 2022 beim Umweltamt des Landkreises Havelland und im Rathaus der Stadt Nauen während der folgenden Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt:

Landkreis Havelland, Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Zimmer 329, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen

Dienstag                             09:00 – 12:00 Uhr           und        15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag                       09:00 – 12:00 Uhr
Freitag                                 09:00 – 12:00 Uhr

Stadt Nauen, Rathaus, Fachbereich Bauen, I. Obergeschoss, Flurbereich vor Zimmer 14, Rathausplatz 1, 14641 Nauen

Montag                                08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag                             08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag                       08:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                  08:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter

www.havelland.de/umwelt-landwirtschaft/umwelt/untere-wasserbehoerde/wasserschutzgebiete veröffentlicht.

Einwendungen und Anregungen zum Entwurf können dann vom 31. Mai 2022 bis zum 19. Juli 2022 von jeder Person beim Landkreis Havelland, Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen, schriftlich vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen zudem Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.