124/2013
Ab dem 1. August 2013 können Eltern, die die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder im familiären oder privaten Umfeld organisieren möchten, das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld erhalten.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 werden 150 Euro monatlich gewährt. Eltern können das Betreuungsgeld ab dem 15. Lebensmonat des Kindes für maximal 22 Monate beziehen, vorausgesetzt sie haben das ihnen zustehende Elterngeld zuvor vollständig in Anspruch genommen.
Zuständig für das Betreuungsgeld ist die Elterngeldstelle des Landkreises Havelland. Anträge können entweder in der Elterngeldstelle oder beim Bürgerservice des Landkreises Havelland eingereicht werden. Stellen Eltern erst nach dem 1. August 2013 einen Antrag, so kann das Betreuungsgeld bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden.
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern für ihre ab dem 01.08.2012 geborenen Kinder, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- es besteht ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Havelland
- es besteht ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- für dieses Kind wird kein Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagepflege) in Anspruch genommen
Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich auch auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen angerechnet. Wird das Betreuungsgeld nachweislich für die zusätzliche Altersvorsorge oder für Bildungssparen eingesetzt, wird hier ein Bonus von 15 Euro pro Monat gezahlt.
Antragsformulare werden in Kürze bereitgestellt, auch auf der Internetseite des Landkreises Havelland.