Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr, bei gewerblichen Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder gebündeltem Bedarfsverkehr führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis. Die Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung (FzF) ist immer dann erforderlich, wenn andere Personen gewerblich, d. h. mit einer Absicht der Gewinnerzielung befördert werden. Keiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es, wenn für das Kraftfahrzeug mit dem Personen befördert werden, die Busklasse D1, D1E, D oder DE vorgeschrieben sind.
Die Erlaubnis wird immer befristet für 5 Jahre erteilt. Erforderlich ist der Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) durch einen zusätzlichen Ausweis (zum Führerschein).
Sollten Sie noch im Besitz eines rosa Papierführerscheins (DDR oder BRD) sein, so muss dieser gleichzeitig in einen EU-Kartenführerschein umgestellt werden, da der EU-Kartenführerschein eine Voraussetzung für die Erteilung des FzF ist (§48 Fahrerlaubnis-Verordnung FeV). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Informationsseite zum EU-Kartenführerschein.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Krankenkraftwagen (nur für Rettungsdienst, keine Krankentransporte):
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:
Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Erteilung der Fahrgastbeförderung eine gewisse Bearbeitungszeit ein. Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee elektronisch aufnehmen zu lassen.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.
zusätzlich bei Krankenkraftwagen (nur für Rettungsdienst, keine Krankentransporte):
bei Taxi: