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Anliegen A-Z: EU-Kartenführerschein

Beschreibung

 

Bei der 1999 eingeführten umfangreichen Neuregelung des EU-Führerscheinrechts wurde auf eine weitestgehende Wahrung des Besitzstandes geachtet.

Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf LKW über 7,5 t und schwere Gespanne, siehe nachstehende Links zu diesen Anliegen:

Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Verlängerung Fahrerlaubnis - C, CE (LKW) / D, DE (Bus)          

Bitte überprüfen Sie auch gleich, ob Sie eventuell in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fallen und damit eventuell weitere Nachweise vorlegen müssen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter unserer Rubrik:

Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) / Schlüsselzahl 95 



Wichtiger Hinweis zu den Umtauschfristen ab 2022:
 

Aufgrund den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG wurde die Fahrerlaubnisverordnung um die Anlage 8e erweitert, in der die entsprechenden stufenweisen Umtauschfristen der alten Papier- und Kartenführerscheine in den neuen befristeten EU-Kartenführerschein geregelt sind.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite Führerschein - Umtausch ab 2022.

  


Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein und möchten diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen, wird von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland eine Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnisdaten von der jeweiligen ausstellenden Behörde Ihres Papierführerscheins angefordert.

Sobald Ihr neuer Kartenführerschein von der Bundesdruckerei hergestellt worden ist, wird er direkt per Post an Sie versandt.


Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:

Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Fertigstellung Ihres Kartenführerscheins eine gewisse Bearbeitungszeit ein.
Um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auf Umtausch der Fahrerlaubnis zu verkürzen, haben Sie die Möglichkeit, diese Bestätigung von der entsprechenden Führerscheinstelle vorab als Privatperson anzufordern und diese dann bei Antragstellung mit einzureichen.
Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

 

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee elektronisch aufnehmen zu lassen.

Gebühren

  • Umstellung Führerschein altes Recht in EU-Kartenführerschein: 30,40 Euro
  • Umstellung mit LKW über 7,5 t: 49,00 Euro
  • Änderung des neuen EU-Kartenführerscheins: 34,25 Euro
    (z.B. Namensänderung durch Heirat, Defekt)
  • bei Bedarf 15,00 Euro für eine vorübergehende Fahrberechtigung (VNF)

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren gültigen Führerschein,
  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reise-Pass mit aktueller Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • ein aktuelles biometrisches  Lichtbild (35 x 45 mm),
  • und wenn vorhanden Ihre alte "VK 30" aus DDR-Zeiten.

Bei Umstellung LKW über 7,5t benötigen Sie folgende zusätzliche Unterlagen:

  • ein augenärztliches Gutachten (2 Jahre gültig)
    und
  • eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (1 Jahr gültig)
  • evtl. Weiterbildungsbescheinigungen / IHK-Zeugnis für die Schlüsselzahl "95",

Hinweis:
In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Lichtbild-Automat zur Verfügung, in dem Sie vor Ort biometrische Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.

4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.

Bitte halten Sie das Geld passend als Kleingeld bereit, der Automat bietet leider
keine Wechselmöglichkeit!