Die Trichinenuntersuchung, ist eine Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren, wie z.B. das Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Füchsen, Biberratten, Dachsen, Einhufern und Bären sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, wenn deren Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll.
Trichinen sind eine Gattung winziger Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Säugetiere, damit auch Menschen, und Vögel dienen als Zwischen- und Endwirt. Hauptüberträger auf den Menschen sind Schweine bzw. deren roh, z. B. als Mett verzehrtes oder ungenügend gegartes Fleisch. Durch Kochen oder große Kälte können Trichinen abgetötet werden.
Entnommen werden die Trichinenproben vom amtlichen Tierarzt oder vom amtlichen Fachassistenten, nach Weisung des amtlichen Veterinärs. Jäger dürfen Trichinenproben an erlegtem Wild entnehmen, wenn sie eine spezielle Schulung beim Veterinäramt abgelegt haben und von der Behörde schriftlich beauftragt worden sind. Entnommen wird die Probe – mindestens 10 g – an stark durchbluteten Stellen am Wildkörper: aus dem Zwerchfell, der Muskulatur am Vorderlauf oder der Zunge.
Die fachgerecht entnommene Trichinenprobe können Sie bei uns an allen Standorten des Bürgerservicebüros in Rathenow, Nauen und Falkensee sauber verpackt zur Untersuchung abgeben.
Bitte beachten Sie mögliche aktuelle Informationen vom Veterinäramt zur Annahme von Trichinenproben in unseren Bürgerservicebüros!
Aktuell - Freigaben zu Weihnachten:
Abgabe am Montag, 23.12.2024 = Freigabe ab Freitag, 27.12.2024 ab 18:00 Uhr
Abgabe am Freitag, 27.12.2024 = Freigabe ab Montag, 30.12.2024 ab 18:00 Uhr
Abgabe am Montag, 30.12.2024 = Freigabe ab Donnerstag, 02.01.2025 ab 18:00 Uhr
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-> Begleitschein zum Wildursprungsschein bei Verdacht auf ASP (PDF)
Hinweis zur Ermächtigung für die Entnahme von Trichinenproben
In naher Zukunft soll der Wildursprungsschein mit einer individuellen Nummerierung versehen werden, die es dem Landkreis Havelland ermöglicht auf den ersten Blick zu erkennen, ob Sie eine Trichinenprobenentnahmeermächtigung vom Landkreis Havelland besitzen.
Diese individuellen Nummer erhalten Sie, indem Sie den entsprechenden Antrag stellen (siehe unten).
Erst nach Erhalt eines Ermächtigungsbescheides mit der jeweiligen Nummer dürfen Sie, rein rechtlich gesehen, Trichinenproben entnehmen und beim Landkreis Havelland zur Untersuchung auf Trichinen abgeben. (Tier-LMÜV § 6)
Die Nummer muss auf dem Wildursprungsschein aufgetragen werden, so dass bei Abgabe Ihre Ermächtigung zu erkennen ist.
Seit dem 01.01.2020 dürfen wir Wildursprungsscheine ohne Ermächtigungsnummer nicht mehr annehmen!
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland vom 07. Oktober 2020 zur frühzeitigen Erkennung der afrikanischen Schweinepest und der damit verbundenen Aufforderung zur stärkeren Bejagung von Schwarzwild, entfällt die Gebühr für die Dauer der behördlichen Anordnung.