Bußgeld für Verstöße gegen Eindämmungsverordnung

Im Landkreis Havelland werden zukünftig Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus geahndet. Im Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg sind die Summen der Strafzahlungen nun festgesetzt. Ab sofort können die Ordnungsämter im Landkreis nun Regelverstößen gemäß den Vorgaben nachgehen.

Im Landkreis Havelland werden zukünftig Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus geahndet. Im Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg sind die Summen der Strafzahlungen nun festgesetzt. Ab sofort können die Ordnungsämter im Landkreis nun Regelverstößen gemäß den Vorgaben nachgehen.

Wer sich nicht an die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus hält, muss nun mit Strafzahlungen von bis zu 10.000 Euro rechnen. So kostet die Durchführung von öffentlichen sowie nichtöffentlichen Veranstaltungen dem Organisator zwischen 500 und 2.500 Euro Strafe. Gäste oder Teilnehmer werden ebenfalls mit bis zu 500 Euro geahndet. Hierzu zählen auch Versammlungen und sonstige Ansammlungen.

Verkaufsstellen des Einzelhandels, sofern diese als Versorgungsstellen nicht von der Verordnung ausgenommen sind, kosten dem Geschäftsführer zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Gleiches gilt für besondere Gewerbebetriebe, wie z.B. Kinos, Museen, Freizeitparks usw. Hausbesuche von Friseuren, Nagelstudios, Fußpflegen usw. sind ebenfalls nicht gestattet und können entsprechend geahndet werden.

Der Besuch eines öffentlichen Spielplatzes, sowie der Betrieb von Sportanlagen, Fitnessstudios usw. kann für Besucher und Eigentümer in eine Strafzahlung zwischen 50 und 500 Euro resultieren.

Halten sich Restaurants und Gaststätten nicht an die festgesetzten Regelungen wird dies mit bis zu 2.500 Euro geahndet. Sollten Restaurants weiterhin Bedienung am Tisch anbieten oder Bars, Clubs, Kneipen usw. widerrechtlich geöffnet sein, kann dies bis zu 10.000 Euro Strafe nach sich ziehen.

Verstöße gegen die Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden mit bis zu 1.000 Euro für den Besucher und für den Träger der Einrichtungen mit bis zu 10.000 Euro geahndet.  

Wer sich entgegen der Verordnung im öffentlichen Raum aufhält muss bis zu 500 Euro zahlen, sofern diese Person nicht unter die Ausnahmeregelung fällt.

Generell gilt für jeden, sich an die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus zu halten, um sich und andere zu schützen. Die Verordnung sowie der Bußgeldkatalog sind auf der Homepage des Landkreises Havelland unter www.havelland.de/coronavirus zu finden.