Zum 01. Januar 2023 ist durch die Bundesregierung eine umfangreiche Wohngeldreform "Wohngeld Plus" in Kraft getreten, mit der sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erhöhen soll, so dass wesentlich mehr Personen diesen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten erhalten können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- Wohngeld Plus | Sozialamt Landkreis Havelland
- Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss | Bundesregierung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes finanzielle Hilfe.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraumes gewährt.
Es unterteilt sich in
Weiterhin gibt es auch Wohngeld für Heimbewohner, für Personen die dauerhaft in stationären Pflegeheimen untergebracht sind. Weitere Informationen erhalten sie auch unter folgenden Link: Hilfe zur Pflege
Eine Ausnahme bei der Antragstellung und -bearbeitung bildet die Stadt Falkensee, die über eine eigene Wohngeldstelle verfügt. Sollten Sie in Falkensee wohnen, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadtverwaltung/Wohngeldstelle.
Anspruchsvoraussetzungen:
Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen, sind vom Wohngeld ausgeschlossen:
Wenn Sie eine der v.g. Leistungen erhalten (bzw. können) und diese Leistung wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigem Einkommen geringer ausfällt als ein etwaiges Wohngeld, so haben Sie die Wahl, ob Sie anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.
Um Ihren möglichen Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeld prüfen zu können, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter des Landkreises Havelland stellen. Diesen können Sie auch gerne Online stellen.
Wenn keine Kosten der Unterkunft von den Jobcentern des Landkreises Havelland übernommen werden oder Personen, die in der Haushaltsgemeinschaft leben, aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen, könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Wohngeldberechtigt ist jede Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen auch selbst nutzt (Mietzuschuss). Antragsberechtigt sind auch Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die Belastungen aus der Bewirtschaftung des Wohneigentums und ggfls. aus dem Kapitaldienst zu tragen haben (Lastenzuschuss).
Im Vorfeld der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit über den Wohngeldrechner des Landes Brandenburg Ihren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Diese Berechnung ist nicht rechtsverbindlich, bietet jedoch eine gute Orientierung.
Auszubildende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, sind bis auf wenige Ausnahmen von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig.
Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie auch den ASB - Stromspar-Check nutzen. Dies ist eine kostenlose Beratung zu Einsparmöglichkeiten beim Verbrauch von Energie (Strom, Warmwasserbereitung, Heizungswärme) und Wasser. Ziel ist, die Verbräuche ohne Komforteinbußen zu optimieren und die Stromrechnung und Nebenkosten zu senken.
weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Stromspar-Check
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wohngeld im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld . Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um Ihren Wohngeldantrag.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor und sind auch als PDF-Dokument abrufbar.