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Individuelle Förderung der Ausbildung durch die öffentliche Hand bedeutet: Der Staat stellt dem einzelnen Auszubildenden die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung während der Ausbildungszeit benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Dabei steht es dem Auszubildenden grundsätzlich frei, welches Ausbildungsziel er anstrebt und welche Ausbildungsstätte er wählt. Gesetzliche Grundlage bildet das Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG.
Leistungen nach dem BAföG können alle beantragen, die eine schulische Ausbildung an den folgenden Bildungseinrichtungen beginnen möchten:
Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist, dass der Auszubildende und seine unmittelbaren Angehörigen wirtschaftlich nicht in der Lage sind, für die Kosten der Ausbildung aufzukommen. Zunächst haben der Auszubildende selbst, sein Ehegatte und seine Eltern ihr Einkommen einzusetzen, wenn es bestimmte im Gesetz festgelegte Freibeträge übersteigt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern des Auszubildendenen bzw. dem Wohnsitz des Auszubildenden selbst, wenn er verheiratet ist oder war.
Den BAföG-Antrag können Sie direkt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum BAföG. Die Antragstellung über BAföGdigital ist ebenfalls über diesen Link möglich.
Zur Erleichterung der Antragsstellung empfehlen wir Ihnen, den Antragsassistenten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu nutzen. Dieser hilft Ihnen, die richtigen Formblätter auszuwählen. Mehr dazu finden Sie unter Antragsassistent BAföG.
Landkreis Havelland
- Sozialamt - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Frau Neumann
AFBG, BAföG, BbgAföG
Zimmer E01
Tel.: 03385 551-2510
Fax: 03385 551-32510
Frau Willert
AFBG, BAföG, BbgAföG
Zimmer E01
Tel.: 03385 551-2550
Fax: 03385 551-32550
Antragsformulare finden Sie in unserem Formularcenter
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafög.de