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Wenn Menschen im Alter pflegebedürftig werden oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben Hilfe bedürfen, deckt die soziale Pflegeversicherung meistens nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen in der Regel von ihrem Einkommen, wie z.B. die Altersrente und ihrem Vermögen selbst tragen, und dieser kann je nach Versorgungsform der Pflege umfangreich ausfallen.
Wenn Pflegebedürftige diesen Eigenanteil nicht selbst aufbringen können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der örtlich zuständige Sozialhilfeträger in Form von Hilfe zur Pflege die anfallenden Pflegekosten.
Eine Unterstützung ist möglich für die
Eventuell könnte auch ein Anspruch auf Wohngeld für Sie bestehen, daher sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege für das Sozialamt auch ein Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner für die Wohngeldstelle mit aufgenommen werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen in den Bürgerservicebüros vor und sind auch hier als PDF-Dokument abrufbar.