beim
Um die Ausbreitung des Coronavirus soweit es geht einzuschränken und damit Gefährdungen von allen Bürgern des Landkreises Havelland weitestgehend zu vermeiden, ist eine persönliche Vorsprache in den Jobcentern
Als unabdingbare Leistungsangelegenheiten gelten:
- Fehlender Krankenversicherungsschutz
- Kontosperrung
- (drohende) Obdachlosigkeit
Sprechstunden ohne Termin werden bis auf Weiteres nicht angeboten.
Bitte beachten Sie, dass alle Termine momentan weitestgehend telefonisch durchgeführt werden.
Sofern Sie eine Einladung erhalten haben, entnehmen Sie dieser bitte, ob es sich um einen persönlichen oder einen telefonischen Termin handelt.
Eine persönliche Vorsprache in den zuständigen Jobcentern ist bis auf die oben genannten Ausnahmen derzeit nicht erforderlich.
Bei einer persönlichen Vorsprache ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Zur Kontaktaufnahme sind vorrangig die Ihnen bekannten Kommunikationswege per Telefon, E-Mail oder Post zu nutzen.
Die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechpartner finden Sie im Briefkopf auf den Ihnen zuletzt zugestellten Schreiben.
Darüber hinaus erreichen Sie die Jobcenter für die Zusendung von Unterlagen unter folgenden Anschriften:
Ihre Anliegen werden weiterhin bearbeitet und bewilligte Leistungen ausgezahlt.
Neuanträge (vereinfachte Antragstellung bis 31.03.2021)
Im Falle ausbleibender finanzieller Einkünfte, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder wegbrechende Aufträge bei selbständigen Einzelunternehmern, bieten die drei Jobcenter in Rathenow, Nauen und Falkensee die folgenden Telefonnummern für ein erstes Gespräch zur Antragstellung auf SGB II-Leistungen an:
Ein Gespräch ist in den Sprechzeiten möglich: Mo, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Di: 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Vereinfachte Antragsformulare für eine Antragstellung bis 31.03.2021 finden Sie hier
Information about the limitation accessibility to the Jobcenter in the District of Havelland
- in english (PDF-Format 540 KB)
- in arabic (PDF-Format 1037 KB)
Mit diesem Internetportal des Landkreises Havelland wird Ihnen die Möglichkeit geboten, sich ein umfassendes Bild zur aktiven und passiven Leistungsgewährung nach dem SGB II im Landkreis zu machen.
Es gibt Situationen im Leben, die Unterstützung erfordern.
Dazu gehört ein plötzlicher Jobverlust oder auch das Ende einer Selbständigkeit. Eine Trennung von der Partnerin oder dem Partner kann ebenfalls dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die drei Jobcenter des Landkreises Havelland sind in diesen besonderen Lebenssituationen für Sie und Ihre Familien da.
Als zugelassener kommunaler Träger erbringen wir Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.
Es ist unser Auftrag, zunächst die Existenz der Leistungsberechtigten und ihrer Familien zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir sie tatkräftig auf dem Weg in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen und ihre Familien im Landkreis Havelland so zu stärken, dass sie möglichst dauerhaft unabhängig von den Grundsicherungsleistungen des Jobcenters leben können.
Auf dem Weg dahin stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erarbeiten gemeinsam Strategien. Wir unterstützen Sie mit unserem Wissen und unseren Netzwerken. Hierbei ist Ihre aktive Mitarbeit gefordert, denn nur gemeinsam erreichen wir erfolgreich unser Ziel!
Die Jobcenter des Landkreises Havelland befinden sich in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Welcher Standort für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Karte:
Direkt für Sie da:
Jobcenter Rathenow Berliner Straße 15 14712 Rathenow Tel.: 03385 – 5519863 Fax: 03385 – 551 9885 E-Mail: Jobcenter-Rathenow@havelland.de | Jobcenter Nauen Waldemardamm 3 14641 Nauen Tel.: 03321 – 403 9619 Fax: 03321 – 403 9883 E-Mail: Jobcenter-Nauen@havelland.de | Jobcenter Falkensee Bahnstraße 8-12 14612 Falkensee Tel.: 03321 – 403 9749 Fax: 03321 – 403 9881 E-Mail: Jobcenter-Falkensee@havelland.de |
Sprechzeiten: Mo, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Di: 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Zur Zeit nur telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Texte wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Es wird durchgängig die männliche Form bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern verwendet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.