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Auf den folgenden Seiten finden Sie umfassende Informationen zu den drei Jobcentern im Landkreis Havelland und ihrem Leistungsangebot.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen. Die Jobcenter unterstützen die Bürgerinnen und Bürger im Havelland, die unter anderem durch inflationsbedingte Mehrausgaben und stark gestiegene Energiekosten in eine finanziell schwierige Lage geraten sind.
Im Bereich Leistungsgewährung finden Sie umfangreiche Informationen zum gesetzlich definierten Regelbedarf, zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche.
Ebenso können Sie dort Antragsunterlagen herunterladen.
Übrigens, haben Sie schon einen Stromspar-Check gemacht? Informationen dazu finden Sie hier.
Ihr Dennis Granzow
Das Bürgergeld-Gesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld wurden durch das Bürgergeld abgelöst.
Befinden Sie sich im laufenden Hilfebezug nach dem SGB II, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Endet Ihr laufender Bewilligungszeitraum, müssen Sie - wie in der Vergangenheit - einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Alle Informationen und den Antrag finden Sie hier.
Über die Höhe des Bürgergeldes können Sie sich hier informieren.
mit Klick auf das Bild können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket online beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
Ein Termin in dem für Sie zuständigen Jobcenter kann hier gebucht werden: Online-Termin mit einem Klick.
Sollten Sie Hilfe bei der Buchung benötigen, finden Sie diese im Erklärvideo.
Weiterhin beantworten wir Ihre Fragen über unsere Service-Hotline. Die Erreichbarkeiten und weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Arbeitsvermittlung und zur Leistungsgewährung in Leichter Sprache finden Sie hier.
Es gibt Situationen im Leben, die Unterstützung erfordern.
Dazu gehört ein plötzlicher Jobverlust oder auch das Ende einer Selbständigkeit. Eine Trennung von der Partnerin oder dem Partner kann ebenfalls dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die drei Jobcenter des Landkreises Havelland sind in diesen besonderen Lebenssituationen für Sie und Ihre Familien da.
Als zugelassener kommunaler Träger erbringen wir Leistungen der Grundsicherung nach dem Bürgergeld-Gesetz (SGB II).
Es ist unser Auftrag, zunächst die Existenz der Leistungsberechtigten und ihrer Familien zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir sie tatkräftig auf dem Weg in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen und ihre Familien im Landkreis Havelland so zu stärken, dass sie möglichst dauerhaft unabhängig von den Grundsicherungsleistungen der Jobcenter leben können.
Auf dem Weg dahin stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erarbeiten gemeinsam Strategien. Wir unterstützen Sie mit unserem Wissen und unseren Netzwerken. Hierbei ist Ihre aktive Mitarbeit gefordert, denn nur gemeinsam erreichen wir erfolgreich unser Ziel!
Die Jobcenter des Landkreises Havelland befinden sich in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Karte:
Direkt für Sie da:
Die Jobcenter in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.