Aufstallung von Geflügel: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

Der Landkreis Havelland hat zum Schutz gegen die Geflügelpest eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für die Aufstallung von Geflügelbeständen erlassen.

Nach einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland zum Schutz gegen die Geflügelpest eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für die Aufstallung von Geflügelbeständen erlassen. Diese gilt in ausgewiesenen Risikogebieten sowie in sogenannten Ramsar-Gebieten, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten.

Im Havelland betrifft dies unter anderem das Territorium um die Niederung der unteren Havel/Gülper See, welches als Ramsar-Gebiet gelistet ist. Das Gebiet umfasst hauptsächlich die Gemeinde Havelaue mit den Ortsteilen Gülpe, Parey, Strodehne und den Gemeindeteil Prietzen, den Ortsteil Hohennauen der Gemeinde Seeblick, den Ortsteil Grütz und den Wohnplatz Albertsheim der Stadt Rathenow, die Stadt Rhinow mit dem Ortsteil Kietz und dem Wohnplatz Buchhorst. Außerdem betroffen sind die Stadt Ketzin/Havel mit den Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierbei handelt es sich jeweils um Risikogebiete mit hoher Wildvogelpopulation, die gleichzeitig eine hohe Hausgeflügeldichte aufweisen. Alle Gebiete sind in zwei Karten als Anlage zur Allgemeinverfügung im Amtsblatt 42/2020 des Landkreises Havelland einzusehen.

In diesen Gebieten muss Geflügel ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden. Grundsätzlich sind jedoch alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, werden auch sie gebeten das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen.

Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) tritt seit Oktober 2020 verstärkt bei Wildvögeln in Deutschland auf und verbreitet sich überregional. Sie ist für Menschen nicht gefährlich, ist aber hoch ansteckend zwischen Geflügeltieren und kann für Wirtschaftsgeflügelhalter zu erheblichen Verlusten führen. Im Land Brandenburg sind bisher vier Fälle festgestellt worden, einer davon im Landkreis Havelland. Die nun getroffenen Maßnahmen sollen die weitere Verbreitung möglichst verhindern.

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2020 für die Aufstallung der Geflügelbestände in Risikogebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest