Mit Beginn dieses Jahres sind gesetzliche Änderungen bei der Entsorgung alter Kleidungsstücke wirksam geworden. Fortan besteht eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. EU-Vorgaben wurden in deutsches Recht übernommen.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist demnach verpflichtet, die Sammlung im Hol- oder Bringsystem anzubieten. Für den Landkreis Havelland wird seit vielen Jahren schon ein Bringsystem angeboten, bei dem Alttextilien auf den drei Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden können. Dieses wird auch zukünftig beibehalten. Der Landkreis Havelland hält hierfür entsprechende Kapazitäten vor, welche jüngst noch erweitert wurden, die die Annahme von Altkleidung zu jedem Zeitpunkt sicherstellen.
In den vergangenen Monaten gab es hierzu eine umfängliche Berichterstattung in den Medien, die nicht immer in Gänze zutreffend war und so stellenweise für Unsicherheit in der Bevölkerung gesorgt haben könnte. Der Landkreis Havelland möchte daher zur Aufklärung beim Thema Entsorgung von Alttextilien beitragen. Im Folgenden wird geklärt, was wo und wie zu entsorgen ist.
Welche Fragen sind dabei wichtig?
1. Welche Textilien können weiterhin über die Altkleidersammlung entsorgt werden?
Zunächst prüfen, ob die Alttextilien noch für den Second Hand-Markt geeignet sind.
Wenn ja,
- Abgabe bei Second Hand Geschäften, karikativen Einrichtungen oder
- online bei Kleiderbörsen
- bei großen Modeketten
- wenn nein, führt der Weg über die öffentlichen Altkleidercontainer oder zum Wertstoffhof.
2. Welche Altkleider gehören in den Restmüll?
- stark verunreinigte (bspw. Farb-, Öl- und Lackflecken) und
- verschlissene Alttextilien (zerrissene, beschädigte mit Stoffauflösung versehene)
- und nicht mehr tragbare Altkleidung müssen über die Restmülltonne entsorgt werden! Größere Mengen nicht mehr verwertbarer Textilien können ebenfalls auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Abgabe ist in diesem Fall kostenpflichtig.
3. Wie sieht eine verantwortungsvolle Entsorgung konkret aus?
- Vor Entsorgung der Alttextilien unbedingt noch einmal reinigen
- Anschließend Prüfung zur Eignung für den Second-hand-Markt
- Bei Nichteignung führt der Weg über die öffentlichen Altkleidercontainer oder zum Wertstoffhof
- Stark verunreinigten und verschlissenen Alttextilien (bspw. Farb-, Öl- und Lackflecken oder Stoffauflösung) sind über die Restmülltonne zu entsorgen!
4. Hinweis zu den Standorten der Wertstoffhöfe, wo ebenfalls Altkleidercontainer stehen
- Sind die Alttextilcontainer in der näheren Umgebung bereits voll, besteht wie seit jeher die Möglichkeit der Abgabe auf den Wertstoffhöfen. Nachfolgend sind die Adressen der drei aufgeführt:
- 14612 Falkensee; Nauener Straße 97
- 14641 Nauen; Schwanebecker Weg 25
- 14712 Rathenow; Bölkershof 8
Der Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet außerdem hilfreiche Informationen zur Entsorgung von Textilabfällen.