Landkreis Havelland reagiert auf anhaltende Trockenheit – Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen

Die vergangenen Monate waren außergewöhnlich trocken – auch im Havelland sind die Folgen inzwischen deutlich zu spüren. Um unsere Gewässer und die wertvollen Wasserressourcen zu schützen, hat der Landkreis Havelland am 30. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Umweltdezernent Michael Koch betont: „Durch diese Einschränkungen ermöglichen wir es den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin, ihre Gärten zu bewässern – und gleichzeitig unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die angesichts der Trockenheit und der drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer leider notwendig geworden ist.

Konkret bedeutet das:

    •    Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Kanälen und Teichen ist ab 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 verboten.

    •    Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz ist in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr untersagt.

Diese Regelung soll dabei helfen, die dramatisch gesunkenen Wasserstände in unseren Fließgewässern zu stabilisieren. So liegt zum Beispiel der Abfluss an der Unteren Havel (Station Albertsheim) derzeit bei nur noch 10 m³ pro Sekunde – im Juni liegt der langjährige Durchschnittswert eigentlich bei 59 m³ pro Sekunde. Auch die Grundwasserstände sind merklich gesunken.

Die seit Februar anhaltende Trockenheit reiht sich damit in eine Serie niederschlagsarmer Jahre ein. Zwischen dem 01. Februar und dem 31. Mai 2025 war es laut Deutschem Wetterdienst so trocken wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881.

Wichtig zu wissen:

    •    Die Bewässerung von kleinen Gartenflächen mit der Gießkanne bleibt erlaubt.

    •   Auch das erlaubte Wässern von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen mit Saugwagen ist weiterhin zulässig.

    •    Landwirtschaftliche Betriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Allgemeinverfügung steht im Amtsblatt 22/2025 zur Verfügung.