Einrichtung
Der Landkreis Havelland hat gemäß §§ 131, 101 Abs. 1 BbgKVerf ein "Rechnungsprüfungsamt" als Sachgebiet Rechnungs- und Gemeindeprüfung (im Folgenden "Rechnungsprüfung" genannt) eingerichtet. In den Gemeinden, die kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben und sich nicht eines anderen Rechnungsprüfungsamtes bedienen, obliegt die Prüfung gemäß den §§ 85 und 102 BbgKVerf der Rechnungsprüfung des Landkreises auf Kosten der Gemeinde.
Aufgaben
Die Rechnungsprüfung ist dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Der Kreistag, der Kreisausschuss sowie auch der Landrat haben das Recht, der Rechnungsprüfung Prüfungsaufträge zu erteilen. Des Weiteren ergeben sich die Aufgaben der Rechnungsprüfung aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Kapitel 3 Abschnitt 4. Dabei handelt es sich um örtliche und überörtliche Prüfungen sowie um Prüfungen von Jahres- und Gesamtabschlüssen des Landkreises Havelland und der Ämter sowie amtsangehörigen Gemeinden und amtsfreien Städte und Gemeinden. Zudem erstreckt sich die Prüfungstätigkeit auf die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe.
Risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplanung
Im Rahmen einer risikoorientierten Mehrjahresprüfungsplanung werden zusätzlich Verwaltungsbereiche der Landkreisverwaltung hinsichtlich des Zustandes ihres internen Kontrollsystems, ihres recht-, zweck- und ordnungsmäßigen Handelns und der Wirtschaftsführung geprüft.
Ziel
Die Prüfer/innen der Rechnungsprüfung bestimmen Art und Umfang der im Einzelfall erforderlichen Prüfungshandlungen nach pflichtgemäßem Ermessen und sind bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden. Die Rechnungsprüfung verfolgt das Ziel der Präventivwirkung und ist bestrebt, die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung und Kommunalverwaltungen zu optimieren. Daher wird sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Gegenwart und Zukunft konzentriert und eine zum Teil begleitende und beratende Prüfung favorisiert.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Seit dem Jahr 2013 wurde in der Rechnungsprüfung ein Qualitätsmanagement aufgebaut und stetig weiterentwickelt. Im Vordergrund steht dabei die permanente intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Arbeitsabläufen sowie der Organisationsstruktur und allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität und der Leistungen der Rechnungsprüfung dienen.
Das Qualitätsmanagementsystem wurde im November 2015 durch eine unabhängige Auditorin der TÜV Süd Akademie GmbH untersucht. Die Prüfung wurde mit Erfolg bestanden. Am 25.11.2015 überreichte die Zertifizierungsstelle das Zertifikat an den Landkreis. Der Auditbericht enthält folgende zusammenfassende Bewertung: „Im Audit wurde deutlich, dass der Qualitätsmanagement-Gedanke bereits seit Jahren gelebt wird und alle Beteiligten mit Engagement an der Weiterentwicklung mitarbeiten.“
Nach jährlichen Überwachungsaudits und in einem erfolgreichen Wiederholungsaudit wurde das Zertifikat in den Jahren 2018 und 2021 erneut überreicht. Bescheinigt wurde damit auch die gelungene Umstellung des Qualitätsmangementsystems auf die neue Norm DIN EN ISO 9001:2015.