Anschriftenänderung

Sie sind innerhalb des Landkreises Havelland umgezogen und müssen deshalb die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen?
 Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zulassungsbehörde vorlegen. Dort werden die neuen Daten mittels Aufkleber auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und abgesiegelt.

 
Wichtiger Hinweis!
Ist der Fahrzeughalter keine natürliche Person oder falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt) ist es erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Hier müssen Sie dann vorlegen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
  • den Fahrzeugbrief, falls für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist,
  • den letzten HU - Bericht im Original,
  • als Bürger eines EU-Mitgliedstaates Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, ansonsten Ihren Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis, ggf. Vollmacht
  • als juristische Person des Privatrechtes, den Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung.

Rechtsgrundlagen