Sie sind innerhalb des Landkreises Havelland umgezogen und müssen deshalb die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen?
Dann müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein in der Zulassungsbehörde vorlegen. Dort werden die neuen Daten auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert und abgesiegelt.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie noch einen alten Fahrzeugschein haben und keine Zulassungsbescheinigung Teil 1, muss der alte Fahrzeugbrief ebenfalls vorliegen. Diese Papiere werden im Zuge der Änderung in die neue Variante umgetauscht.
Rechtsgrundlagen