Sie sind innerhalb des Landkreises Havelland umgezogen und müssen deshalb die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen?
Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zulassungsbehörde vorlegen. Dort werden die neuen Daten mittels Aufkleber auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und abgesiegelt.
Wichtiger Hinweis!
Ist der Fahrzeughalter keine natürliche Person oder falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt) ist es erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Hier müssen Sie dann vorlegen:
Rechtsgrundlagen