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Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Rückerhalt nach einem Entzug) kann postalisch beantragt werden. Die entsprechenden Formulare und Hinweise finden Sie hier.
Für alle anderen Antragsarten ist das Bürgerservicebüro zu kontaktieren.
Straßenverkehr
Personenstandswesen
Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit)
Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind:
www.gesetze-im-internet.de/stag/index.html#BJNR005830913BJNE000812301
Wenn Sie mehr zum Thema "Einbürgerung" speziell in Ihrem Fall wissen möchten, bietet sich im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern der Staatsangehörigkeitsbehörde an. Beratungen zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung und die Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
Da die Einbürgerungsvoraussetzungen und -möglichkeiten sehr vielfältig und kompliziert sind, wird im Interesse der Übersichtlichkeit auf nähere Erläuterungen auf dieser Seite verzichtet.
Wegen der Komplexität des Staatsangehörigkeitsrechtes sollten Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Erfolgsaussichten Ihres Antrages beraten lassen.
Nachfolgend finden Sie das Antragsformular mit den dazugehörigen Merkblättern und Informationen.
Termine für den Einbürgerungstest können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen: www.vhs-brb.de/service/einbuergerungstest
Prüfungstermine für Sprachprüfungen an Volkshochschulen im Land Brandenburg: www.vhs-brb.de/service/termine-sprachpruefungen
Weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie unter:
www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
Gewerbeangelegenheiten
Schornsteinfegerangelegenheiten