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Die Zahlung der Gebühren und Auslagen erfolgt nach der GebOst - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der derzeitig gültigen Fassung.
Die Zahlung der Gebühren ist in bar oder auch mit EC-Karte möglich.
Seit 01.01.2015 ist die Mitnahme des Kennzeichens beim Wechsel des Zulassungsbezirks, bei Umzug des Halters, bundesweit möglich.
Bei allen Anträgen benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde, die nicht älter als drei Monate sein darf. Eine Vollmacht ist neben den originalen Ausweisdokumenten bzw. beglaubigten Kopien notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern ein von ihm Bevollmächtigter das Fahrzeug zulassen soll.
Es ist ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Sollten Kontoinhaber und Halter des Fahrzeuges unterschiedliche Personen sein, ist das SEPA-Lastschriftmandat von beiden im Original zu unterschreiben und entsprechend die original Ausweise vorzulegen.
Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Halter, die keine Kfz – Steuerrückstände beim Hauptzollamt und keine Gebührenschulden beim Landkreis Havelland im Bereich der Kfz-Zulassung haben. Bei natürlichen Personen ist für die Zulassung allein die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Im Fall von juristischen Personen (Firmen) kann eine Zulassung dagegen weiterhin auch am Ort der Niederlassung vorgenommen werden.
Als Antragsteller benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeuges: