Einzelbetriebserlaubnis

Eine Einzelbetriebserlaubnis zur Zulassung eines Fahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist gemäß § 21 StVZO in folgenden Fällen nötig:

  • Einzelanfertigung von Fahrzeugen.
  • In Kleinserie produzierte Fahrzeuge.
  • Aus dem Ausland importierte Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung.
  • Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen nach individuellen Vorstellungen.
  • Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke.
  • Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist, da sie länger als 7 Jahre durch die Zulassungsstelle abgemeldet waren.

Basis für unsere Prüfungen der Sachverständigen bilden die EG-Richtlinien sowie § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Fällt das Gutachten positiv aus, so erteilt die Zulassungsstelle anschließend eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) durch Ausstellen des Fahrzeugscheins.

Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Mit der Aufgabe der Technischen Prüfstelle ist im Havelland und in den neuen Bundesländern sowie Berlin mitunter die DEKRA beauftragt.

Rechtsgrundlagen