Verkaufsanzeige / Veräußerungsmeldung des Kfz

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, dies der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen.

WICHTIGER HINWEIS: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen, können Sie es vor dem Verkauf deutschlandweit abmelden. Es wäre auch möglich, dass dieses Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt wird. 

Voraussetzungen

  • Wenn Sie Halter/in, Eigentümer/in des Fahrzeugs waren und es noch nicht außer Betrieb gesetzt wurde

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung über den Verkauf

Bitte verwenden Sie dafür das Formular „Mitteilung für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle über die Veräußerung eines Fahrzeuges“ oder ein vergleichbares Formular. Zu finden auch unter Formulare auf unserer Internetseite.

Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift,
  • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers (lesbar),
  • Fahrzeugidentifizierungsnummer
  • Das amtliche Kennzeichen
  • die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) und evtl. die amtlichen Kennzeichen erhalten zu haben mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift.

Sollte das Fahrzeug bereits abgemeldet gewesen sein, bedarf es keiner Verkaufsanzeige.

Rechtsgrundlagen