Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, dies der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen.
WICHTIGER HINWEIS: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen, können Sie es vor dem Verkauf deutschlandweit abmelden. Es wäre auch möglich, dass dieses Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt wird.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Verkauf
Bitte verwenden Sie dafür das Formular „Mitteilung für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle über die Veräußerung eines Fahrzeuges“ oder ein vergleichbares Formular. Zu finden auch unter Formulare auf unserer Internetseite.
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
Sollte das Fahrzeug bereits abgemeldet gewesen sein, bedarf es keiner Verkaufsanzeige.
Rechtsgrundlagen