Informationen zu Funden toter oder krankheitsverdächtiger Wildvögel auf privatem Gelände

Wenn ein Bürger aktuell auf privatem Gelände einen toten Vogel findet, sollte er sich an folgende Verhaltensregeln halten, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern:

  • Kontakt mit dem toten Vogel vermeiden: Halten Sie selbst Abstand von den Tieren, da Sie sonst das Virus durch Kontakt an Kleidung und Schuhen weitertragen und ggf. zur weiteren Ausbreitung des Virus beitragen könnten. 
  • Vogel nicht einfach entsorgen:  Für die Entsorgung toter Wildvögel, die Sie auf Ihrem Privatgrundstück finden, kann die mit der Tierkörperbeseitigung beauftragte Firma SecAnim (Telefon 03561 684612) angerufen werden. Diese übernimmt die Entsorgung des Kadavars. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis Havelland . Dabei wird um genaue Angabe des Standortes oder des Grundstücks gebeten, auf dem sich der Tierkörper befindet.

  • Melden des Fundes: Der Fund sollte umgehend dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden.

  • Hände waschen: Sollten Sie versehentlich mit dem toten Vogel in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich sofort gründlich Ihre Hände mit Wasser und Seife oder verwenden Sie ein Handdesinfektionsmittel.

  • Kleidung reinigen: Falls Kleidung oder andere Gegenstände mit dem toten Vogel in Kontakt gekommen sind, sollten diese ebenfalls gründlich gewaschen bzw. desinfiziert werden.

  • Auf Anzeichen der Geflügelpest achten: Sollten Sie in der Nähe von Geflügel leben, sollten Sie besonders aufmerksam sein. Wenn Tiere im eigenen Besitz krank werden, sollte sofort ein Tierarzt oder das Veterinäramt informiert werden.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn das Virus in der Regel nicht auf den Menschen übertragbar ist und den Menschen in der Regel nicht krankmacht, ist Vorsicht geboten. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist es wichtig, dass die Behörde Kenntnis von dem toten Vogel hat. Daher bitten wir Sie darum, sich dringend an die aktuellen Empfehlungen und Verhaltensregeln aller Behörden zu halten.