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Mit großer Verantwortung für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und im Rahmen eines vielfältigen Aufgabenspektrums fungiert das Umweltamt als zentrale Genehmigungs- und Überwachungsbehörde in unserem Landkreis. Ziel ist es, eine nachhaltige und lebenswerte Umgebung für aktuelle und kommende Generationen zu bewahren. Das Umweltamt erfüllt diese Aufgaben im Rahmen des Bundes- und Landesrechts. Die erteilten Genehmigungen umfassen ein breites Spektrum, das von der Abfallentsorgung bis zum Schutz des Trinkwassers reicht. Neben den gesetzlich übertragenen Aufgaben strebt das Umweltamt auch durch Beratung vor Ort oder in der Verwaltung an, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit geltenden Vorschriften zu bringen.
Das Umweltamt ist in folgende Bereiche und Sachgebiete unterteilt:
Unter Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde