Die Anträge zu 4. und 5. (ab dem 01.01.2027 auch Anträge zu 3.) können im Bedarfsfall um folgende Anträge erweitert werden:
a. Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO
b. Zulassung einer Ausnahme/Befreiung gemäß § 31 BauGB
c. Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 74 BbgBO
Die genannten Anzeigen und Anträge sind gemäß § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das »Virtuelles Bauamt Brandenburg« (VBA) einzureichen.
Eine Einreichung in Papierform oder eine elektronische Einreichung auf einem anderen Weg als über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ (per E-Mail, über Kontaktformulare auf der Website "www.havelland.de" oder über das besondere Behördenpostfach (beBPo)) ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso für die entsprechende Verfahrenskommunikation.
Für andere Verfahren und Anträge der unteren Bauaufsichtsbehörde bleibt der elektronische Zugang ausdrücklich verschlossen!
Bei Änderungsanträgen zu noch nicht abgeschlossenen Baugenehmigungen (Tekturanträgen) ist im Antragstitel auf das Aktenzeichen der zu ändernden Baugenehmigung Bezug zu nehmen. Diese Anträge sind über das VBA-Portal einzureichen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Wartungsarbeiten auf der Seite des Webportals "Virtuelles Bauamt Brandenburg".