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Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.
Das Sachgebiet Bauleitplanung / Planungsrecht ist dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten können über diesen Link abgerufen werden Bauleitplanung.
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