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Bauordnungsamt

 

Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.

Das Sachgebiet Bauleitplanung / Planungsrecht ist dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten können über diesen Link abgerufen werden Bauleitplanung.

 

Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab und nutzen Sie unseren aktuellen Onlinedienst „Bauen Online“ auf der Homepage des Landkreises Havelland.

 

Weitere Themen und Inhalte können Sie durch "anklicken" auf der linken Menüleiste erreichen.

In den Seiten gelangen Sie über Verlinkungen, die blau hervorgehoben sind, in weitere Seiten und Verzeichnisse.

  • Zu grundlegenden Fragen um das Bauen mit und ohne Gegehmigung erhalten Sie Hilfe zu den Sprechzeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Wollen Sie den Stand der Dinge über Ihren eingereichten Bauantrag erfahren? - Kein Problem, mit dem gläsernen Bauordnungsamt - Bauen Online - können Sie Ihre Zugangsdaden beantragen.

 

Für die Zeit ab dem 01.10.2026 eröffnet die untere Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang über das Webportal »Virtuelles Bauamt Brandenburg« (VBA) für die folgenden Anzeigen- und Antragsverfahren:

  1. Bauanzeigeverfahren gemäß § 62 BbgBO (nur bis zum 31.12.2026)
  2. Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 62 BbgBO (ab dem 01.01.2027)
  3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BbgBO
  4. Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 64 BbgBO
  5. Vorbescheid gemäß § 75 BbgBO
  6. Zulassung einer isolierten Abweichung gemäß § 67 BbgBO
  7. Zulassung einer isolierten Ausnahme/Befreiung gemäß § 31 BauGB

Die Anträge zu 4. und  5. (ab dem 01.01.2027 auch Anträge zu 3.) können im Bedarfsfall um folgende Anträge erweitert werden:

a. Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO

b. Zulassung einer Ausnahme/Befreiung gemäß § 31 BauGB

c. Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 74 BbgBO

Die genannten Anzeigen und Anträge sind gemäß § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das  »Virtuelles Bauamt Brandenburg« (VBA) einzureichen.

Eine Einreichung in Papierform oder eine elektronische Einreichung auf einem anderen Weg als über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ (per E-Mail, über Kontaktformulare auf der Website "www.havelland.de" oder über das besondere Behördenpostfach (beBPo)) ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso für die entsprechende Verfahrenskommunikation.

Für andere Verfahren und Anträge der unteren Bauaufsichtsbehörde bleibt der elektronische Zugang ausdrücklich verschlossen!

Bei Änderungsanträgen zu noch nicht abgeschlossenen Baugenehmigungen (Tekturanträgen) ist im Antragstitel auf das Aktenzeichen der zu ändernden Baugenehmigung Bezug zu nehmen.

Bitte beachten Sie die Informationen zu Wartungsarbeiten auf der Seite des Webportals "Virtuelles Bauamt Brandenburg".