Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Grundsteuerreform

Notwendige Daten für die Ermittlung der Grundsteuer

Die Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Grundsteuer müssen nicht beim Kataster- und Vermessungsamt abgefragt werden.

Alle notwendigen Grundstücksdaten werden Ihnen im Land Brandenburg auf der Webseite  online bereitgestellt.

Diese Informationen zum geltenden Stichtag 01.01.2022 wie Flurstücksangaben, amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse erhalten Sie dort. Änderungen der Daten des Liegenschaftskatasters können nicht rückwirkend durch das Kataster- und Vermessungsamt vorgenommen werden.

Ihre Fragen zur Erhebung der Grundsteuer, dem Informationsportal für Grundstücksdaten und der Verwendung der daraus abgeleiteten Grundstücksdaten zur Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle richten Sie bitte an die Finanzverwaltung. Kontaktinformationen, Ansprechpersonen, besondere Sprechzeiten usw. erhalten Sie auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de

Kataster- und Vermessungsamt

Das Kataster- und Vermessungsamt nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsnachweis an Grund und Boden stehen.
Neben der Führung und Benutzung des Liegenschaftskatasters werden auch Liegenschaftsvermessungen durchgeführt.
Außerdem ist beim Kataster- und Vermessungsamt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte angesiedelt.