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Denkmalschutz

Die Denkmalschutzbehörde

Die kreisliche Denkmalschutzbehörde ist die in aller Regel für Sie zunächst zuständige Behörde in allen Denkmalfragen. Sie arbeitet zusammen mit der Denkmalfachbehörde auf der Grundlage des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes - BbgDSchG