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Service Seite des Bauordnungsamtes

Verfahren des Bauordnungsamtes und der amtsfreien Gemeinden/Städte und Ämter als Sonderaufsichtsbehörden:

Weitere Verfahren:

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt derzeit mindestens einen Monat. Zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand wird gebeten innerhalb der Monatsfrist auf Nachfragen zu verzichten.
 

  • Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung  für Wohnungs- bzw. Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in bestehenden bzw. zu errichtenden Gebäuden
  • Abbruchanzeige  Bearbeitung der Anzeige für die Beseitigung einer baulichen Anlage