- Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden - Bereich Gewerbe
- Festsetzung von Ausstellungen und Großmärkten sowie Überwachung der Durchführung
- Erfassung, Aufbereitung und Speicherung der Daten aus Gewerbeanzeigen und statistische Auswertung
- Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen nach dem Ladenöffnungsgesetz sowie Überwachung der Einhaltung dieser
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