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Personenstandswesen

  • Staatsangehörigkeitsbehörde
  • Namensänderungsbehörde

Aufgabenbereiche

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist u. a. möglich durch
  • Geburt
  • Erklärung
  • Annahme als Kind und
  • Einbürgerung (Einbürgerungsanträge nimmt nur die Staatsangehörigkeitsbehörde entgegen)
  • Fachaufsicht über die Standesbeamten/Standesämter
  • Namensänderungen
    Der Vor- und Familienname eines Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag geändert werden.
  • Vornahme von amtlichen Beglaubigungen

Telefonische Sprechzeiten

Montag            08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag   13:00 - 15:00 Uhr

Freitag              08:00 - 10:00 Uhr

Anfahrt

Der Bereich Personenstandswesen befindet sich seit dem 11. März 2019 im

Feuerwehrtechnischen Zentrum in

14662 Friesack

Berliner Allee 30

 

Die genaue Lage auf dem Gelände entnehmen Sie bitte dem Lageplan.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist, um lange Wartezeiten sowie zusätzliche Fahrwege zu vermeiden.