- Überwachung der Einhaltung der Kehr- und Überprüfungspflichten sowie deren zwangsweise Durchsetzung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
- Feststellung und Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren und Auslagen
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Fachaufsicht:
- Kontrolle und Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwaltung des Kehrbezirks (z. B. durch Prüfung der Kehrbücher)
- Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen (Verweis oder Warnungsgeld) - Öffentliche Ausschreibung der Kehrbezirke
- Bestellung und Aufhebung der Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/Bezirksschornsteinfegern
- Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen Durchsetzung von Kehrverweigerungen
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