Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bedürftige Asylsuchende erhalten gemäß  AsylbLG unmittelbar Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt (notwendiger Bedarf). Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Des Weiteren erhalten Asylsuchende Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. Taschengeld).

Bitte verwenden Sie dafür das entsprechende Antragsformular.

Die Rechtsgrundlage ist geregelt in § 3 AsylbLG.

Zu beachten ist jedoch, dass Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann vor dem Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge aufgebraucht werden müssen.