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Förderung freiwilliger Ausreise

Selbstständige Ausreise

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, freiwillig in das Heimatland zurückzukehren. Dafür wird ein gültiges Reisedokument benötigt.

Kann die Rückkehr nicht selbstständig finanziert werden, gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten:

  • REAG / GARP:             

Dieses Programm übernimmt die Kosten für das Reiseticket und zahlt eine finanzielle Unterstützung, um die Reintegration im Heimatland zu fördern. Ergänzt wird die Förderung durch das Programm StarthilfePlus.

  • ERRIN:                       

Das europäische Hilfsprogramm bietet die Möglichkeit auch nach der Rückkehr individuell unterstützt zu werden (z.B. bei der Existenzgründung, bei der Wohnungssuche oder im Krankheitsfall).

Je nach Herkunftsland prüft die Beratungsstelle des Amtes für Ausländerangelegenheiten weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn Sie sich für eine freiwillige Ausreise entscheiden, können Sie jederzeit einen persönlichen oder telefonischen Termin mit der Beratungsstelle des Amtes für Ausländerangelegenheiten vereinbaren.