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Asyl

Die Gründe, warum Personen aus ihrem Heimatland fliehen und einen Asylantrag in Deutschland stellen, sind vielfältig und oftmals mit tragischen Verfolgungsschicksalen verbunden.

Nach Zuweisung der Asylsuchenden in das Havelland, ist das Amt für Ausländerangelegenheiten für alle aufenthalts- und sozialrechtlichen Belange zuständig.

Die Sachbearbeitenden prüfen den Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und stehen bei migrationsspezifischen, leistungsbezogenen Fragestellungen beratend zur Seite.

Ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen, erhalten Geflüchtete eine Aufenthaltsgestattung entsprechend des Asylgesetzes (AsylG). Nach Abschluss des Asylverfahrens prüft der Bereich die weiteren Aufenthaltsperspektiven unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Weitere Informationen können Sie den folgenden Punkten entnehmen: