Informationen für Geflügelhalter bei einer Geflügelpest

Für Geflügelhalter gibt es während eines Ausbruchs von Geflügelpest spezielle Informationen und Maßnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen, um die Tiere zu schützen und eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Hier sind die wichtigsten Informationen:

Stallpflicht und Hygieneregeln:

  • Stallpflicht: Bis auf Weiteres müssen Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Das bedeutet, dass Vögel nicht mehr frei herumlaufen dürfen.
  • Desinfektionsmittel: Es sollten Desinfektionsmittel verwendet werden, die speziell gegen das Geflügelpestvirus wirken. Desinfektionsmittel sollten auch an allen Eingängen zu den Ställen zur Verfügung stehen, damit Besucher und der Geflügelhalter selbst die Füße und Hände desinfizieren können.
  • Fahrzeuge und Geräte: Auch Geräte, Fahrzeuge oder Ausstattungen, die im Kontakt mit dem Geflügel stehen, müssen regelmäßig desinfiziert werden.
  • Schutz vor Wildvögeln: Es ist besonders wichtig, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden, da diese das Virus oft übertragen.
  • Fütterung: Die Fütterung von z.B. Wildvögeln oder anderen verwilderten Hauskatzen ist unterlassen.

Meldung von Verdachtsfällen:

  • Krankheitssymptome beobachten: Geflügelhalter sollten ihre Tiere regelmäßig auf Symptome der Geflügelpest überprüfen, wie Atemprobleme, Durchfall oder abnormales Verhalten und plötzlicher Tod.
  • Verdacht melden: Wenn Verdachtsfälle auftreten, müssen diese sofort dem Veterinäramt oder einer anderen zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Behörden werden dann eine Untersuchung einleiten.
  • Tiere bei Verdacht isolieren: Sollte der Verdacht auf Geflügelpest bestehen, müssen erkrankte Tiere isoliert werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Tierärztliche Betreuung:

  • Tierarzt hinzuziehen: Bei Krankheitszeichen oder einem ungewöhnlichen Sterblichkeitsanstieg im Bestand sollte sofort ein Tierarzt konsultiert werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Information:

  • Aufklärung der Mitarbeiter: Wenn ein Geflügelbetrieb mehrere Mitarbeiter hat, sollten diese regelmäßig über die Geflügelpest und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert werden.
  • Zusammenarbeit mit den Behörden: Geflügelhalter sollten mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und sich an die lokalen und nationalen Empfehlungen halten. Auf diese Weise können Ausbrüche schneller eingedämmt und die Verbreitung des Virus verhindert werden.