Der Bereich Agrarförderung befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027).
Erste Säule: Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensgrundstützung, Einkommensgrundstützung für Junglandwirteprämie, gekoppelte Einkommensgrundstützung, freiwillige Ökoregelungen
Zweite Säule: Förderprogramme für die ländliche Entwicklung einschließlich der Agrarumweltmaßnahmen zur nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie zum Klimaschutz (Bereiche Kulap, Klimaschutz und Wasserqualität, Biodiversität und Bodenschutz sowie kooperative Maßnahmen, Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte (Natura-2000), Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Umsetzung der Vorschriften zum Erhalt des Dauergrünlandes gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 und ihrer Durchführungsbestimmungen ab dem 01.01.2023
Umfangreiche Informationen zur Agrarförderung finden Sie auf den Seiten des Landes Brandenburg.
erste Schritte für Neuantragsteller
externe Links:
Agrarförderung des Landes Brandenburg
Anerkannte landwirtschaftliche Berater
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2023 bis 2027)
Fördermaßnahmen im Bereich Landwirtschaft
Informationen zu den Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2026
Informationen zu den Änderungen der GAP 2026 beim BZL
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank)
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) hat Erläuterungen und Hinweise zu den Anträgen auf Agraförderung 2026 herausgegeben. Sie finden hier die entsprechenden Dokumente
Der Agrarförderantrag kann unter Agrarantrag BB ausschließlich mit einem Authega Zertifikat und dem dazugehörigen Passwort gestellt werden.
Hinweisbroschüre Agrarförderung 2026
Nutzcodeliste Agrarförderung 2026
Nutzcodeliste Agrarförderung 2026 - Ergänzung Stichtagsregelung
Fragen & Antworten Stichtagsregelung - Entstehung Dauergrünland
Nachweismethode ÖR5 Berlin Brandenburg 2026
Nachweismethode ÖR5 - ergänzende Beispiele
Informationsschreiben zum Agrarförderantrag 2026 - Omnibusverfahren III-Paket
Powerpointpräsentation Informationsveranstaltung 2026
Aktualisieren Sie bitte Ihre Auftragsliste in der profil Berlin/Brandenburg App, um neue Anfragen herunterzuladen. Falls erforderlich, aktualisieren Sie auch die App.
Bei technischen Problemen nutzen Sie bitte die FAQ-Seite des LELF: Profil-App Fragen & Antworten
Können Sie Fotoaufträge wegen technischer Probleme nicht bearbeiten, melden Sie dies umgehend per E-Mail an: profilapp-bb@LELF.Brandenburg.de
Profil - Berlin/Brandenburg App MLEUV
Hinweise zur Aufnahme von Nachweisen
Hinweise zu Kontrollen und App Fristen
Der Antrag kann nur online unter Agrarantrag BB unter der Nutzung eines „authega Zertifikats“ gestellt werden. Sollten Sie über noch kein „Authega-Zertifikat“ verfügen oder Ihr Zertifikat ist abgelaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig, per Mail, an uns, da die Aktivierung eines neuen Zertifikates ca. 10 -12 Tage dauert.
Für die Neuauslösung senden Sie eine Email an, Daniela.Schirmer@havelland.de mit folgenden Daten:
Name, BNRZD, aktuelle, vollständige Adresse sowie E-Mail-Adresse.
authega Hilfestellung für Antragstellende
authega Hilfestellung für Beratende
Antrag auf Zusendung einer PIN für den Zugang zur ZI-Datenbank
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenbildern basierendes IT-System zur Erfassung landwirtschaftlicher Parzellen und zugleich ein Bestandteil des sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-System (InVeKoS) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit welchem die Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen überprüft wird.
Ein Feldblock (FB) gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 GAPInVeKoSV ist definiert als eine von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Ein Landschaftselement (LE) ist nach § 23 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) Bestandteil der Landschaft. Es ist gleichzeitig Teil der förderfähigen Flächen, wenn es einen unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit einem FB aufweist. Das heißt, dass das LE unmittelbar an oder in einem FB liegt und bestimmte Größenvorraussetzungen erfüllt. Es unterliegt einem Beseitigungsverbot.
Nicht-förderfähige Flächen (nbF) sind Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Sie sind innerhalb eines FBs separat abzugrenzen, da sie nicht-förderfähige Fläche repräsentieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB).
Landwirtschaftliche Unternehmen können ihre Investitionsvorhaben mit Hilfe des Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren. Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
Weitere Informationen zu einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
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