Wenn Sie für Ihre geplanten Maßnahmen eine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie beim Bauordnungsamt einen entsprechenden Antrag. Hinsichtlich des Denkmalschutzes müssen Sie in diesem Fall nichts weiter unternehmen: Das Bauordnungsamt übt hier eine Konzentrationswirkung aus - das bedeutet, dass es alle anderen Fachämter von sich aus am Bauordnungsverfahren beteiligt. Sie können allerdings schon beim Antrag einiges dafür tun, dass das Verfahren auch von unserer Seite zügig bearbeitet werden kann: Oft benötigen wir für eine denkmalrechtliche Beurteilung Angaben zur Tiefe von Erdeingriffen. Wenn Sie das von Ihnen beauftragte Planungsbüro bitten, diese den Unterlagen von vornherein beizufügen, können Nachforderungen und damit Verzögerungen bei der Bearbeitung vermieden werden.
Sollten Belange des Denkmalschutzes berührt sein, werden wir dem Bauordnungsamt Auflagen mitteilen, die Sie dann als Nebenbestimmungen in Ihrer Baugenehmigung finden und beachten müssen. Diese erklären Ihnen in der Regel genau, was für Anforderungen Sie erfüllen müssen. Sollte dennoch etwas unklar sein, sprechen Sie uns gern direkt an.
Sollten archäologische Maßnahmen notwendig werden, müssen Sie sich genau wie bei baugenehmigungsfreien Erdeingriffen in Bodendendenkmale mit einer archäologischen Fachfirma abstimmen.